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Software · Lizenzen

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Hier finden Sie Hinweise zu günstigen Lizenzen

Bei Erwerb von Adobe-Produkten können Sie bei der Firma “CANCOM media solutions GmbH” Adobe ELP-Lizenzen erwerben. Laut Auskunft von Herrn Schmid und Rückfrage bei Adobe, sind die Bildungseinrichtungen bezugsberechtigt (mit Nachweis: “Institutionen für Forschung und Lehre ohne Gewinnorientierung”)

Logiway · Angebot für Indesign oft Teams von einem Kursteilnehmer 2018

Angebot PDF (216 KB)  →

TIP von Jörg Hinderer –
Schloss Beuggen Juni 2016

Die Anfrage bei der Landeskirche Baden ergab folgendes:

leider ist eine Lizenzbeschaffung über den EOK bzw. Landeskirche Baden nicht möglich.
Sie haben aber die Möglichkeit, Adobe Lizenzen über Kigst/Logiway zu Adobe VIP Education Konditionen zu erwerben.

Über die Adobe VIP Education Rahmenvereinbarung für Wohlfahrt und Kirche, erhalten Sie die gesamte Adobe Creative Cloud for Teams schon ab 182 € pro Gerät und Jahr. Auch Einzelprogramme wie Photoshop und Acrobat erhalten Sie vergünstigt.

Bitte wenden Sie sich an folgenden Logiway Ansprechpartner:

Jens Zink | Telefon 030/7 47 55-750 | jens.zink@logiway.de

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße Ihr Support Team der Landeskirche

Mail: support@ekiba.de | Telefon: 0721 9175 970 | Fax: 0721 9175 25 970″

TIP von Ulrich Holzapfel · (Mai 2014)

Adobeprodukte | mit Bildungstarif sparen!

http://www.cobra-shop.de/5656-Adobe-Creative-Cloud
239.00 EUR (ansonsten 620,00 €)
inkl.gesetzl.Mwst

Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen

Der Ansprechpartner für Kirche ist Herr Boris Meretzki
Beratung & Verkauf Kirche, Wohlfahrt

Boris Meretzki

Telefon 0 30 / 7 47 55 752
boris.meretzki@logiway.de
www.logiway.de

Cancom

Bitte richten Sie bei Bedarf Ihre Anfrage an:

Herrn Marc Schmid

Team Behörden/ Kirche
+49 (0) 30 – 39 60 38 30

Team Forschung & Lehre
+49 (0) 30 – 39 60 36 20

marc.schmid@cancom.de
www.cancom.de

KIGST

Kirchliche GemeinschaftssteIle für elektronische Datenverarbeitung e. V.
Ansprechpartner ist hier:

Herr Mohr

Telefon 069/6092-126
ed.tsgik@cscp
www.kigst.de

Wichtig

Bitte achten Sie beim Kauf von Software auf Kompatibilität zu Ihrem Betriebssystem!

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Erwachsenenbildungseinrichtungen

(TIP von Herrn Schabert · AEEB Müchen)

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz bei Druckerzeugnissen: Programme, Handzettel, Plakate etc.

Information

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass machen wir Sie darauf aufmerksam, dass bei der Erstellung von Druckerzeugnissen (Programme. Handzettel, Plakate etc.) von den betreffenden Druckereien nur ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz (derzeit 7 %) In Rechnung gestellt werden darf.
Das Landeskirchenamt. das für allgemeine Steuerfragen zuständige Referat E 4.1. hat uns auf Anfrage bestätigt; dass dies den steuerrechtlichen Bestimmungen entspricht. Das Landeskirchenamt vertritt weiter die Rechtsauffassung, dass davon alle Mitgliedseinrichtungen der AEEB betroffen sind, da §12 Umsatzsteuergesetz (UStG) grundsätzlich für alle Einrichtungen ohne Rücksicht auf deren Rechtsform gilt.

Der stellvertretende Vorsitzende der AEEB, Herr Notar Herbolzheimer, hat sich freundlicherweise bereiterklärt, einen entsprechenden Text zu erstellen, den wir Ihnen beiliegend zur Kenntnis geben. Dieser Text dient einerseits zu Ihrer Information, andererseits ist er vor allem für Druckereien gedacht, die davon keine Kenntnis haben. Solchen Druckereien kann dann dieser Text ausgehändigt werden.

Mit freundlichem Gruß
Friedrich Schabert
Verwaltungsgeschäftsführer

Umsatzsteuerhinweis

Betrifft:
Umsatzsteuer bei Herstellung von Druckerzeugnissen für Erwachsenenbildungseinrichtungen

Für den Druck von Arbeitsplänen Und Programmen insbesondere auch Programmheften, Plakaten, Monatsankündigungen, Handzetteln darf den Erwachsenenbildungseinrichtungen (Volkshochschulen und vergleichbaren gemeinnützigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung von den Druckereien nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (derzeit 7 %) in Rechnung gestellt werden.
Begründung: Es handelt sich hier nämlich um Druckerzeugnisse, deren Charakter vom Text her geprägt wird, die nicht zu Werbezwecken herausgegeben werden und die zur Information und zum Nachschlagen bestimmt sind, wenn diese von Volkshochschulen und vergleichbaren gemeinnützigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung herausgegeben werden. Soweit allerdings diese Schriften überwiegend Werbung enthalten, entfällt die Steuervergünstigung und ist der volle Steuersatz zu zahlen.

Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für diese Vergünstigung ist: § 12 Abs. 2 Nr. 1.UStG in Verb. mit Nr. 49 der Anlage, .nebst BMF Schr. vom 27.12.1983 IV A1-ST 220-44/83 und Bestimmung 4 zu Kap. 49 des Zolltarifs.

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Sensum Graphikbüro, Inhaber: Bernd Schermuly (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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